Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer. Sie deckt Schäden ab, die durch verschiedene Ereignisse wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser verursacht werden können. Aber wussten Sie, dass Sie die Kosten für Ihre Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen können? In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie das geht.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Art von Versicherung, die Schäden an Ihrem Haus abdeckt, die durch verschiedene Ereignisse verursacht werden können. Dazu gehören unter anderem Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung können je nach Größe und Lage des Hauses, dem Alter und Zustand des Gebäudes sowie dem Umfang des Versicherungsschutzes variieren.

Wohngebäudeversicherung und Steuern

Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung können in bestimmten Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist in der Regel dann möglich, wenn das Haus vermietet wird oder wenn es sich um ein gemischt genutztes Gebäude handelt, also ein Gebäude, das sowohl privat als auch gewerblich genutzt wird.

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Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Werbungskosten

Wenn Sie Ihr Haus vermieten, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten absetzen. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anfallen.

Um die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten absetzen zu können, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie sollten daher alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Betriebsausgaben

Wenn Sie ein gemischt genutztes Gebäude besitzen, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben absetzen. Betriebsausgaben sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit anfallen.

Um die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben absetzen zu können, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch hier sollten Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Wie Sie Ihre Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen

Um Ihre Wohngebäudeversicherung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie einige Schritte befolgen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vorgehen können:

  1. Rechnungen und Belege sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege für Ihre Wohngebäudeversicherung sorgfältig auf. Sie werden diese benötigen, um die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
  2. Steuererklärung ausfüllen: Geben Sie die Kosten für Ihre Wohngebäudeversicherung in Ihrer Steuererklärung an. Wenn Sie Ihr Haus vermieten, können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie ein gemischt genutztes Gebäude besitzen, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben absetzen.
  3. Belege einreichen: Reichen Sie Ihre Steuererklärung zusammen mit den Belegen für Ihre Wohngebäudeversicherung beim Finanzamt ein.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen und so Ihre Steuerlast senken.

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Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer. Die Kosten für diese Versicherung können in bestimmten Fällen von der Steuer abgesetzt werden, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Wenn Sie Ihr Haus vermieten oder ein gemischt genutztes Gebäude besitzen, sollten Sie daher prüfen, ob Sie die Kosten für Ihre Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen können. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf und geben Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung an.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Kosten für Ihre Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen können, sollten Sie einen Steuerberater oder einen Fachmann für Versicherungen um Rat fragen.