Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Schäden, die durch verschiedene Risiken wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstehen können. Doch wie verhält es sich mit der steuerlichen Behandlung dieser Versicherung? Wo wird sie in der Steuererklärung eingetragen?

Grundlagen der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die Schäden am eigenen Haus abdeckt. Sie kommt für die Kosten auf, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Brand, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden entstehen. Ohne eine solche Versicherung könnten die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten schnell zu einer finanziellen Belastung werden.

Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung sind in der Regel jährlich zu entrichten. Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Wert und der Lage des Hauses, dem Baujahr und der gewählten Versicherungssumme.

Arten der Wohngebäudeversicherung

Es gibt verschiedene Arten von Wohngebäudeversicherungen, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Die Basis-Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel ab. Darüber hinaus gibt es erweiterte Versicherungen, die zusätzlich auch Schäden durch Elementargefahren wie Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben abdecken.

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Es ist wichtig, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Dabei sollte auch der Wert des Hauses regelmäßig neu ermittelt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wohngebäudeversicherung und Steuererklärung

Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich sind Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Versicherungen, zu denen die Wohngebäudeversicherung nicht gehört. Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können daher nicht als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Wohngebäudeversicherung bei Vermietung und Verpachtung

Anders sieht es aus, wenn das Haus vermietet oder verpachtet wird. In diesem Fall können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung abgesetzt werden. Sie mindern somit das zu versteuernde Einkommen und können zu einer Steuerersparnis führen.

Es ist jedoch zu beachten, dass nur die tatsächlich gezahlten Beiträge abgesetzt werden können. Eine anteilige Absetzung ist nicht möglich, wenn das Haus nur teilweise vermietet oder verpachtet wird.

Wohngebäudeversicherung bei beruflicher Nutzung

Wenn ein Teil des Hauses beruflich genutzt wird, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Sie können dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, je nachdem, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Beiträge müssen jedoch anteilig aufgeteilt werden, entsprechend dem Verhältnis der beruflich genutzten zur gesamten Wohnfläche. Der beruflich genutzte Anteil kann dann in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) oder in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der Steuererklärung eingetragen werden.

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Zusammenfassung und Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Schäden, die durch verschiedene Risiken entstehen können. Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können jedoch nicht in allen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.

Grundsätzlich sind sie nicht als Sonderausgaben absetzbar. Eine steuerliche Absetzbarkeit ist jedoch möglich, wenn das Haus vermietet oder verpachtet wird oder wenn ein Teil des Hauses beruflich genutzt wird. In diesen Fällen können die Beiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Es ist daher wichtig, die individuelle Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.