Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für jeden Hausbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Brand, Sturm oder Leitungswasserschäden entstehen können. Doch wie verhält es sich mit der Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung? Ist sie steuerlich absetzbar oder nicht? In diesem Beitrag gehen wir auf diese und weitere Fragen ein.

Wohngebäudeversicherung und Steuererklärung: Eine Übersicht

Die Frage, ob die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. So müssen die Kosten im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen, um als Werbungskosten absetzbar zu sein. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist zu beachten, dass nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten absetzbar sind.

Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten

Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn das versicherte Gebäude vermietet ist. In diesem Fall stehen die Kosten in direktem Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

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Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten nur in dem Jahr abgesetzt werden können, in dem sie auch tatsächlich angefallen sind. Eine Vorauszahlung für mehrere Jahre kann also nicht in einem Jahr komplett abgesetzt werden.

Wohngebäudeversicherung als haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können auch als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Versicherung auch Schäden abdeckt, die durch Handwerkerleistungen behoben werden müssen.

Es ist zu beachten, dass in diesem Fall nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten absetzbar sind. Zudem ist der Höchstbetrag, der abgesetzt werden kann, auf 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, begrenzt.

Wichtige Punkte bei der Absetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung

Bei der Absetzbarkeit der Beiträge zur Wohngebäudeversicherung gibt es einige Punkte zu beachten. So ist es beispielsweise wichtig, die Belege für die gezahlten Beiträge aufzubewahren. Diese können vom Finanzamt verlangt werden.

Zudem ist zu beachten, dass die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung nur dann abgesetzt werden können, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden. Eine Verrechnung mit der Kaution ist also nicht möglich.

Belege aufbewahren

Um die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung geltend machen zu können, ist es wichtig, die Belege für die gezahlten Beiträge aufzubewahren. Diese können vom Finanzamt verlangt werden.

Die Belege sollten alle relevanten Informationen enthalten, wie beispielsweise den Namen des Versicherungsnehmers, die Höhe der Beiträge und den Zeitraum, für den die Beiträge gezahlt wurden.

Zahlung der Beiträge

Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können nur dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden. Eine Verrechnung mit der Kaution ist also nicht möglich.

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Es ist daher wichtig, die Beiträge fristgerecht zu zahlen und die Zahlungen nachzuweisen. Dies kann beispielsweise durch Kontoauszüge oder durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens erfolgen.

Fazit

Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie können entweder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Belege aufzubewahren und die Beiträge tatsächlich zu zahlen. Zudem sollten die Beiträge fristgerecht gezahlt und die Zahlungen nachgewiesen werden.