Die Kaution ist ein wichtiger Bestandteil eines Mietvertrags. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter und kann bei Bedarf für Reparaturen oder ausstehende Mietzahlungen verwendet werden. Aber muss diese Kaution auch angelegt werden? In diesem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund.

Was ist eine Kaution?

Eine Kaution ist ein Geldbetrag, den der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder die Wohnung beschädigt.

Die Höhe der Kaution ist gesetzlich geregelt. Sie darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen angelegt werden. Dies dient dem Schutz des Mieters, falls der Vermieter insolvent wird.

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Muss die Kaution angelegt werden?

Ja, die Kaution muss vom Vermieter angelegt werden. Dies ist in § 551 Abs. 3 BGB geregelt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Dies muss zudem „bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ geschehen.

Der Vermieter darf die Kaution also nicht einfach auf seinem eigenen Konto behalten. Er muss sie stattdessen auf einem separaten Konto anlegen. Dies dient dem Schutz des Mieters. Sollte der Vermieter insolvent werden, ist die Kaution auf diese Weise vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Was passiert mit den Zinsen?

Die Zinsen, die durch die Anlage der Kaution entstehen, stehen dem Mieter zu. Sie werden nach Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution an den Mieter ausgezahlt, sofern der Vermieter keine berechtigten Ansprüche gegen den Mieter hat.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Zinsen in der Regel nicht sehr hoch sind. Dies liegt daran, dass die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden muss. Dieser Zinssatz ist in der Regel eher niedrig.

Was passiert bei Verstößen gegen die Anlagepflicht?

Verstößt der Vermieter gegen seine Pflicht, die Kaution anzulegen, kann dies für ihn teuer werden. Der Mieter hat in diesem Fall einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann sich auf die Höhe der Kaution plus Zinsen belaufen.

Es ist daher für Vermieter sehr wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zur Anlage der Kaution genau zu beachten. Bei Unklarheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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Fazit

Die Kaution muss vom Vermieter angelegt werden. Dies dient dem Schutz des Mieters und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Zinsen, die durch die Anlage der Kaution entstehen, stehen dem Mieter zu. Bei Verstößen gegen die Anlagepflicht kann der Vermieter schadensersatzpflichtig werden.

Es ist daher sowohl für Mieter als auch für Vermieter wichtig, sich über die gesetzlichen Vorschriften zur Kaution und deren Anlage im Klaren zu sein. Bei Unklarheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.