Die Frage, ob eine Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, beschäftigt viele Immobilienbesitzer. In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich behandeln und alle relevanten Aspekte beleuchten.

Grundlagen der Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt, ist eine Versicherung, die Schäden am Gebäude abdeckt. Sie kommt für Kosten auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Gefahren entstehen können.

Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lage und dem Zustand des Gebäudes. In der Regel ist die Gebäudeversicherung für den Eigentümer des Gebäudes verpflichtend.

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Steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung

Ob die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt von der Nutzung des Gebäudes ab. Grundsätzlich gilt: Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkommen stehen, können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Das bedeutet, dass die Gebäudeversicherung für vermietete Immobilien in der Regel steuerlich absetzbar ist. Die Prämien können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

Absetzbarkeit bei selbst genutzten Immobilien

Bei selbst genutzten Immobilien sieht die Situation anders aus. Hier können die Kosten für die Gebäudeversicherung nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie zählen zu den sogenannten Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich nicht abzugsfähig sind.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein Teil des Gebäudes beruflich genutzt wird, können die Kosten anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für ein Arbeitszimmer im eigenen Haus.

Absetzbarkeit bei gemischt genutzten Immobilien

Bei gemischt genutzten Immobilien, also Gebäuden, die sowohl privat als auch gewerblich oder zur Vermietung genutzt werden, können die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig abgesetzt werden. Der Anteil, der auf die gewerbliche oder vermietete Nutzung entfällt, kann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es ist jedoch wichtig, die Nutzung genau zu dokumentieren und nachweisen zu können. Andernfalls kann das Finanzamt die Absetzbarkeit der Kosten ablehnen.

Wie man die Gebäudeversicherung steuerlich absetzt

Um die Gebäudeversicherung steuerlich abzusetzen, müssen die Kosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie werden in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) oder in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eingetragen.

Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise aufzubewahren, da das Finanzamt diese unter Umständen anfordern kann. Zudem sollte man beachten, dass nur die tatsächlich gezahlten Beiträge absetzbar sind, nicht etwaige Rückerstattungen oder Boni.

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Fazit

Die Gebäudeversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien können die Kosten in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei selbst genutzten Immobilien ist dies in der Regel nicht möglich, es sei denn, ein Teil des Gebäudes wird beruflich genutzt.

Um die Kosten abzusetzen, müssen sie in der Einkommensteuererklärung angegeben und durch Belege nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, sich bei Unklarheiten an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.