Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Haushalt haben sollte. Sie schützt Ihr Eigentum vor Schäden durch Feuer, Einbruch, Sturm und viele andere Risiken. Aber wussten Sie, dass Sie Ihre Hausratversicherung auch von der Steuer absetzen können? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Was ist eine Hausratversicherung?

Bevor wir uns mit dem Thema Steuerabzug beschäftigen, ist es wichtig, zu verstehen, was eine Hausratversicherung ist. Eine Hausratversicherung ist eine Versicherung, die Ihr Hab und Gut vor verschiedenen Risiken schützt. Dazu gehören unter anderem Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.

Die Hausratversicherung deckt nicht nur den materiellen Wert der versicherten Gegenstände, sondern auch die Kosten, die durch deren Wiederbeschaffung oder Reparatur entstehen. In vielen Fällen umfasst der Schutz auch zusätzliche Kosten, die durch einen Schadenfall entstehen können, wie beispielsweise Aufräum- und Entsorgungskosten.

Kann man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Die Frage, ob man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen kann, ist nicht eindeutig zu beantworten. Es kommt darauf an, unter welchen Umständen die Versicherung abgeschlossen wurde und wie sie genutzt wird.

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Grundsätzlich gilt: Wenn die Hausratversicherung ausschließlich privat genutzt wird, also zur Absicherung des eigenen Hausrats, dann sind die Beiträge in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Anders sieht es aus, wenn die Versicherung auch beruflich genutzt wird.

Hausratversicherung und berufliche Nutzung

Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses beruflich nutzen, können Sie die Kosten für die Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass der beruflich genutzte Teil klar vom privaten Wohnbereich abgetrennt ist und überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird.

Die Höhe der absetzbaren Kosten richtet sich nach dem Verhältnis der beruflich genutzten Fläche zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses. Wenn beispielsweise 20% der Fläche beruflich genutzt werden, können auch 20% der Kosten für die Hausratversicherung abgesetzt werden.

Hausratversicherung und Vermietung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, können Sie die Kosten für die Hausratversicherung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie möbliert oder unmöbliert vermietet wird.

Die Kosten für die Hausratversicherung werden in diesem Fall zusammen mit anderen Kosten, wie beispielsweise den Kosten für Instandhaltung und Reparatur, in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung angegeben.

Wie setzt man die Hausratversicherung von der Steuer ab?

Um die Hausratversicherung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei ist es wichtig, die Belege für die gezahlten Beiträge aufzubewahren, denn das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen.

Die Kosten für die Hausratversicherung werden in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) oder in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung angegeben. Bei beruflicher Nutzung geben Sie die Kosten in der Anlage N an, bei Vermietung in der Anlage V.

Beispiel: Hausratversicherung von der Steuer absetzen bei beruflicher Nutzung

Angenommen, Sie nutzen 20% Ihrer Wohnung für berufliche Zwecke und zahlen jährlich 200 Euro für Ihre Hausratversicherung. In diesem Fall können Sie 20% der Kosten, also 40 Euro, als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung angeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur den tatsächlich beruflich genutzten Anteil absetzen können. Wenn Sie also nur 10% Ihrer Wohnung beruflich nutzen, können Sie auch nur 10% der Kosten absetzen.

Beispiel: Hausratversicherung von der Steuer absetzen bei Vermietung

Wenn Sie eine Wohnung vermieten und dafür 200 Euro jährlich für die Hausratversicherung zahlen, können Sie diese Kosten in voller Höhe in der Anlage V Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird.

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Die Kosten für die Hausratversicherung werden in diesem Fall zusammen mit anderen Kosten, wie beispielsweise den Kosten für Instandhaltung und Reparatur, angegeben.

Fazit

Die Hausratversicherung ist eine wichtige Versicherung, die Ihr Eigentum vor vielen Risiken schützt. Unter bestimmten Umständen können Sie die Kosten für die Hausratversicherung von der Steuer absetzen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses beruflich nutzen oder eine Immobilie vermieten.

Um die Kosten abzusetzen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben und die Belege für die gezahlten Beiträge aufbewahren. Bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Hausratversicherung sollten Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.