Die Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für den persönlichen Besitz. Doch wie verhält es sich mit der Hausratversicherung in der Steuererklärung? Kann man die Kosten dafür absetzen? In diesem Artikel werden wir diese Fragen umfassend beantworten.

Die Hausratversicherung und ihre Bedeutung

Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie deckt Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und weitere Risiken an Ihrem Hausrat entstehen können. Der Hausrat umfasst dabei alle beweglichen Gegenstände, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden.

Die Hausratversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von vielen Experten empfohlen. Sie bietet einen umfassenden Schutz für den persönlichen Besitz und kann im Schadensfall hohe Kosten abdecken.

Die Hausratversicherung in der Steuererklärung

Die Kosten für die Hausratversicherung können grundsätzlich nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie zählen zu den sogenannten Lebenshaltungskosten und sind daher nicht absetzbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann.

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Wenn Sie beispielsweise ein Arbeitszimmer zu Hause haben und dieses überwiegend beruflich nutzen, können Sie einen Teil der Kosten für die Hausratversicherung absetzen. Der absetzbare Anteil richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses.

Die Berechnung des absetzbaren Anteils

Um den absetzbaren Anteil der Hausratversicherung zu berechnen, müssen Sie zunächst die Gesamtfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ermitteln. Anschließend ermitteln Sie die Fläche Ihres Arbeitszimmers. Der absetzbare Anteil ergibt sich dann aus dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche.

Beispiel: Ihre Wohnung hat eine Fläche von 100 Quadratmetern und Ihr Arbeitszimmer eine Fläche von 20 Quadratmetern. Der absetzbare Anteil beträgt dann 20 Prozent.

Die Hausratversicherung in der Einkommensteuererklärung

Die Kosten für die Hausratversicherung können in der Einkommensteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherung in direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften steht.

Wenn Sie beispielsweise ein Arbeitszimmer zu Hause haben und dieses überwiegend beruflich nutzen, können Sie einen Teil der Kosten für die Hausratversicherung als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie selbstständig sind und ein Büro oder eine Werkstatt zu Hause haben, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben absetzen.

Die Absetzbarkeit als Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen zur Erzielung von Einkünften entstehen. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Wenn Sie ein Arbeitszimmer zu Hause haben und dieses überwiegend beruflich nutzen, können Sie einen Teil der Kosten für die Hausratversicherung als Werbungskosten absetzen.

Der absetzbare Anteil richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses. Sie können diesen Anteil in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast senken.

Die Absetzbarkeit als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die Ihnen zur Erzielung von Betriebseinnahmen entstehen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Rohstoffe, Personal oder auch die Kosten für ein häusliches Büro oder eine Werkstatt. Wenn Sie selbstständig sind und ein Büro oder eine Werkstatt zu Hause haben, können Sie die Kosten für die Hausratversicherung als Betriebsausgaben absetzen.

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Auch hier richtet sich der absetzbare Anteil nach dem Verhältnis der Fläche des Büros oder der Werkstatt zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses. Sie können diesen Anteil in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast senken.

Zusammenfassung

Die Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für den persönlichen Besitz. Die Kosten dafür können jedoch grundsätzlich nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ausnahmen gelten für ein häusliches Arbeitszimmer oder ein Büro bzw. eine Werkstatt zu Hause, die überwiegend beruflich genutzt werden. In diesen Fällen können Sie einen Teil der Kosten für die Hausratversicherung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen und so Ihre Steuerlast senken.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Berechnung des absetzbaren Anteils korrekt durchführen und die entsprechenden Nachweise führen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.