Untervermietung ist ein Thema, das viele Mieter beschäftigt. Ob aus finanziellen Gründen oder wegen eines längeren Auslandsaufenthalts, es gibt viele Gründe, warum man seine gemietete Wohnung untervermieten möchte. Doch wie geht das eigentlich und was muss man dabei beachten? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „gemietete Wohnung untervermieten“.

Rechtliche Grundlagen der Untervermietung

Bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten, sollten Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen. Grundsätzlich ist die Untervermietung in Deutschland erlaubt. Allerdings benötigen Sie dafür die Erlaubnis Ihres Vermieters. Ohne diese Erlaubnis riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Die Erlaubnis zur Untervermietung muss schriftlich erfolgen. Sie sollten also ein entsprechendes Schreiben an Ihren Vermieter senden und um eine schriftliche Bestätigung bitten. In diesem Schreiben sollten Sie den Grund für die Untervermietung nennen und angeben, wer die Untermieter sein werden.

Was passiert, wenn der Vermieter die Untervermietung ablehnt?

Lehnt der Vermieter die Untervermietung ab, haben Sie unter Umständen ein Recht auf Zustimmung. Dies ist der Fall, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben und der Vermieter keinen triftigen Grund für seine Ablehnung vorbringen kann. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise ein Auslandsaufenthalt, eine vorübergehende finanzielle Notlage oder eine Erkrankung sein.

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Wenn der Vermieter die Untervermietung ohne triftigen Grund ablehnt, können Sie gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgehen. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Vertragliche Aspekte der Untervermietung

Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, schließen Sie einen Untermietvertrag mit dem Untermieter ab. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei einem normalen Mietvertrag.

Der Untermietvertrag sollte schriftlich festgehalten werden. Er sollte unter anderem die Höhe der Miete, die Kaution, die Kündigungsfristen und die Nebenkostenabrechnung regeln. Zudem sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Untermietvertrag endet, wenn der Hauptmietvertrag beendet wird.

Wie hoch darf die Miete sein?

Die Höhe der Miete für die Untervermietung ist grundsätzlich frei verhandelbar. Allerdings dürfen Sie als Hauptmieter nicht mehr Miete verlangen, als Sie selbst an den Vermieter zahlen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie zusätzliche Leistungen erbringen, wie zum Beispiel die Möblierung der Wohnung.

Beachten Sie auch, dass die Mietpreisbremse auch für Untermietverhältnisse gilt. Das bedeutet, dass die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Steuerliche Aspekte der Untervermietung

Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, müssen Sie die Einnahmen aus der Untervermietung grundsätzlich versteuern. Allerdings können Sie auch bestimmte Kosten absetzen, wie zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der Wohnung oder die Kosten für die Vermittlung eines Untermieters.

Es ist daher ratsam, sich vor der Untervermietung steuerlich beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre Einnahmen und Ausgaben optimal zu gestalten und Steuern zu sparen.

Wie wird die Untervermietung bei der Einkommensteuer berücksichtigt?

Die Einnahmen aus der Untervermietung müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Sie werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Dabei können Sie jedoch auch bestimmte Kosten absetzen, die im Zusammenhang mit der Untervermietung stehen.

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Beachten Sie, dass Sie die Einnahmen aus der Untervermietung auch dann versteuern müssen, wenn Sie selbst nur eine geringe Miete zahlen oder sogar mietfrei wohnen. In diesem Fall werden die Einnahmen aus der Untervermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung voll versteuert.

Fazit

Die Untervermietung einer gemieteten Wohnung kann eine gute Möglichkeit sein, um zusätzliches Einkommen zu generieren oder die Wohnung während eines längeren Auslandsaufenthalts nicht leer stehen zu lassen. Allerdings sollten Sie sich vor der Untervermietung gründlich über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Wichtig ist vor allem, dass Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen und einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen. Zudem sollten Sie die Einnahmen aus der Untervermietung korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben und die Mietpreisbremse beachten.