Ein Unfall ist schnell passiert und die Situation kann oft verwirrend sein. In solchen Momenten kann es vorkommen, dass man sich falsch verhält und Fahrerflucht begeht. Aber was bedeutet das für Ihre Vollkaskoversicherung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.

Fahrerflucht: Eine ernste Straftat

Fahrerflucht, auch bekannt als Unfallflucht, ist in Deutschland eine Straftat. Sie tritt ein, wenn ein Fahrer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder auf die Polizei zu warten. Dies gilt sowohl für Unfälle mit Personenschaden als auch für Sachschäden.

Die Strafen für Fahrerflucht sind streng. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem kann der Führerschein entzogen werden und es kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis kommen.

Die Rolle der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine Form der Kfz-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat oder nicht. Sie kommt also auch für Schäden auf, die durch Fahrerflucht entstanden sind.

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Allerdings kann es bei Fahrerflucht zu Problemen mit der Versicherung kommen. Denn die Versicherung kann Leistungen kürzen oder ganz verweigern, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat. Und Fahrerflucht ist ein solches vorsätzliches und rechtswidriges Handeln.

Leistungskürzungen durch die Versicherung

Die Versicherung kann bei Fahrerflucht die Leistungen kürzen. Dies bedeutet, dass sie nur einen Teil der entstandenen Schäden übernimmt. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Die Kürzung kann bis zu 100% betragen, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat. Dies ist bei Fahrerflucht der Fall. Allerdings muss die Versicherung nachweisen, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat.

Leistungsverweigerung durch die Versicherung

In extremen Fällen kann die Versicherung die Leistung ganz verweigern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall vorsätzlich und mit dem Ziel herbeigeführt hat, Leistungen von der Versicherung zu erhalten.

Ein solches Verhalten ist jedoch sehr selten und in der Praxis kaum nachweisbar. Daher kommt eine Leistungsverweigerung nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Was Sie nach einem Unfall tun sollten

Nach einem Unfall sollten Sie immer am Unfallort bleiben, bis die Polizei eintrifft oder Sie die Personalien mit dem Unfallgegner ausgetauscht haben. Dies gilt auch, wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben.

Sollten Sie den Unfallort verlassen haben, ohne die notwendigen Angaben zu machen, sollten Sie umgehend zur Polizei gehen und den Unfall melden. So können Sie eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht vermeiden.

Verhalten gegenüber der Versicherung

Nach einem Unfall sollten Sie auch Ihre Versicherung informieren. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Fahrerflucht begangen haben. Denn die Versicherung kann nur dann Leistungen erbringen, wenn sie über den Unfall informiert wurde.

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Es ist wichtig, dass Sie gegenüber Ihrer Versicherung immer ehrlich sind. Versuchen Sie nicht, die Fahrerflucht zu verschweigen oder die Umstände des Unfalls zu verfälschen. Denn dies kann zu einer Leistungskürzung oder sogar zur Leistungsverweigerung führen.

Fazit

Fahrerflucht ist eine ernste Straftat, die zu hohen Strafen führen kann. Zudem kann sie Auswirkungen auf Ihre Vollkaskoversicherung haben. Daher sollten Sie nach einem Unfall immer am Unfallort bleiben und Ihre Versicherung informieren.

Wenn Sie Fahrerflucht begangen haben, sollten Sie umgehend zur Polizei gehen und den Unfall melden. So können Sie eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht vermeiden und Ihre Chancen auf eine Versicherungsleistung verbessern.