Wenn der Winter kommt und die ersten Schneeflocken fallen, stellt sich für viele Menschen die Frage nach der Räumpflicht bei Schnee. Wer ist dafür verantwortlich, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien? Welche Konsequenzen drohen, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt? In diesem Leitfaden gehen wir auf alle Aspekte der Räumpflicht bei Schnee ein.
Wer ist zur Räumpflicht bei Schnee verpflichtet?
Grundsätzlich liegt die Räumpflicht bei den Städten und Gemeinden. Sie sind dafür verantwortlich, öffentliche Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Allerdings können sie diese Pflicht auf die Anlieger, also die Eigentümer oder Mieter der anliegenden Grundstücke, übertragen. Dies ist in der Regel in der jeweiligen Gemeindesatzung geregelt.
Ob und in welchem Umfang Sie als Anlieger zur Räumpflicht verpflichtet sind, hängt also von der Satzung Ihrer Gemeinde ab. In vielen Fällen sind Sie jedoch dazu verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen.
Wann und in welchem Umfang muss geräumt werden?
Die Räumpflicht bei Schnee beginnt in der Regel morgens um 7 Uhr und endet abends um 20 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten müssen Gehwege und Zufahrten so von Schnee und Eis befreit sein, dass sie sicher begeh- und befahrbar sind. Das bedeutet, dass Sie bei anhaltendem Schneefall gegebenenfalls mehrmals am Tag räumen müssen.
Wie breit der geräumte Streifen auf dem Gehweg sein muss, hängt von der Breite des Gehwegs ab. In der Regel muss jedoch ein Streifen von mindestens einem Meter Breite geräumt werden. Bei breiteren Gehwegen kann die Gemeinde auch eine breitere Räumbreite vorschreiben.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Räumpflicht?
Wenn Sie Ihrer Räumpflicht bei Schnee nicht nachkommen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können Sie zum Schadensersatz verpflichtet werden. Dies kann sowohl materielle Schäden, wie zum Beispiel die Behandlungskosten, als auch immaterielle Schäden, wie Schmerzensgeld, umfassen.
Zudem kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen, wenn Sie Ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Die Höhe des Bußgelds hängt von der Gemeindesatzung ab und kann je nach Schwere des Verstoßes mehrere hundert Euro betragen.
Tipps für das Räumen von Schnee
Die richtige Ausrüstung
Um den Schnee effektiv zu räumen, benötigen Sie die richtige Ausrüstung. Dazu gehört ein stabiler Schneeschieber mit einer breiten Kante, um den Schnee effektiv zu schieben. Für das Streuen bei Glätte eignet sich Streusalz, allerdings ist dieses in vielen Gemeinden aus Umweltschutzgründen verboten. Alternativen sind Sand, Splitt oder spezielle Streumittel, die in Baumärkten erhältlich sind.
Die richtige Technik
Beim Schneeräumen sollten Sie darauf achten, den Schnee nicht einfach auf die Straße oder auf Nachbargrundstücke zu schieben. Stattdessen sollte der Schnee auf Ihrem eigenen Grundstück gelagert werden. Achten Sie beim Räumen auch auf Ihre Gesundheit: Vermeiden Sie ruckartige Bewegungen und heben Sie den Schnee nicht mit dem Rücken, sondern mit den Beinen.
Fazit
Die Räumpflicht bei Schnee ist eine wichtige Pflicht, die ernst genommen werden sollte. Sie dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern schützt Sie auch vor möglichen Haftungsansprüchen. Mit der richtigen Ausrüstung und Technik lässt sich der Schnee effektiv und gesundheitsschonend räumen.
Informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde über die genauen Bestimmungen zur Räumpflicht und halten Sie sich daran. So sorgen Sie dafür, dass der Winter für alle eine schöne und sichere Zeit bleibt.
