Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland haben sollte. Sie bietet finanziellen Schutz, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Doch neben den Leistungen, die eine solche Versicherung bietet, gibt es auch steuerliche Aspekte, die beachtet werden sollten. In diesem Artikel werden wir diese Aspekte im Detail betrachten.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen und Grenzen, die beachtet werden müssen.

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Die Höhe der absetzbaren Beiträge hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter des Versicherten und dem Umfang der Leistungen der Versicherung.

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Die Höhe der absetzbaren Beiträge

Die Höhe der Beiträge, die steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der sogenannten Basisversorgung ab. Dies ist der Betrag, der zur Absicherung des Existenzminimums benötigt wird. Die Basisversorgung umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Höchstgrenze für die absetzbaren Beiträge zur Basisversorgung liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Allerdings können nicht alle Beiträge in voller Höhe abgesetzt werden. Es gibt eine sogenannte Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüft, ob die tatsächlichen Aufwendungen oder die Pauschbeträge für Vorsorgeaufwendungen günstiger sind.

Die steuerliche Behandlung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt sowohl für die monatlichen Rentenzahlungen als auch für einmalige Kapitalleistungen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

So sind die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung dann steuerpflichtig, wenn die Beiträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde und die Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen wurden.

Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Selbstständigen

Für Selbstständige gelten teilweise andere Regeln bei der steuerlichen Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. So können Selbstständige die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel als Betriebsausgaben absetzen. Dies führt zu einer direkten Minderung des zu versteuernden Einkommens.

Allerdings müssen auch Selbstständige die Höchstgrenzen für die absetzbaren Beiträge beachten. Zudem sind die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig, wenn die Beiträge als Betriebsausgaben abgesetzt wurden.

Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Arbeitnehmern

Arbeitnehmer können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben absetzen. Allerdings müssen auch sie die Höchstgrenzen für die absetzbaren Beiträge beachten. Zudem sind die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei, wenn die Beiträge aus dem Nettoeinkommen bezahlt wurden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel. So sind die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung dann steuerpflichtig, wenn die Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

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Fazit

Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist ein komplexes Thema, das viele verschiedene Aspekte umfasst. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder einen Versicherungsexperten zu wenden.

Grundsätzlich können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es Höchstgrenzen und bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Zudem sind die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel steuerfrei, es sei denn, die Beiträge wurden als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt.