Ein kaputtes Fenster in der Mietwohnung kann schnell zu einem großen Problem werden. Aber wer ist eigentlich verantwortlich und was deckt die Haftpflichtversicherung ab? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Wer ist verantwortlich für ein kaputtes Fenster in der Mietwohnung?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Dies umfasst auch die Fenster. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn der Mieter das Fenster absichtlich oder fahrlässig beschädigt hat.

Wenn das Fenster aufgrund von Alter oder Verschleiß kaputt geht, muss der Vermieter die Reparaturkosten tragen. Wenn jedoch der Mieter das Fenster beschädigt hat, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter für die Reparatur aufkommt.

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Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Mieter verursacht haben. Dies umfasst auch Schäden an der Mietwohnung, wie zum Beispiel ein kaputtes Fenster.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, wird die Versicherung nicht zahlen. Ebenso wenig deckt die Versicherung Schäden ab, die durch normale Abnutzung entstanden sind.

Was tun, wenn das Fenster kaputt ist?

Schritt 1: Den Vermieter informieren

Wenn Sie feststellen, dass das Fenster kaputt ist, sollten Sie sofort Ihren Vermieter informieren. Dies sollte schriftlich geschehen, um einen Nachweis zu haben.

Schritt 2: Schadensmeldung bei der Versicherung

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Schaden durch Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, sollten Sie diesen so schnell wie möglich melden. Die Versicherung wird dann prüfen, ob sie für den Schaden aufkommt.

Schritt 3: Reparatur organisieren

Wenn der Vermieter für die Reparatur verantwortlich ist, wird er diese in der Regel organisieren. Wenn Sie als Mieter für die Reparatur verantwortlich sind, sollten Sie diese so schnell wie möglich durchführen lassen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Rechte und Pflichten des Mieters

Als Mieter haben Sie das Recht, in einer Wohnung zu leben, die in einem guten Zustand ist. Dazu gehört auch, dass die Fenster intakt sind. Wenn das Fenster kaputt ist, haben Sie das Recht, eine Reparatur zu verlangen.

Auf der anderen Seite haben Sie als Mieter auch Pflichten. Sie müssen die Wohnung sorgfältig behandeln und dürfen keine Schäden verursachen. Wenn Sie das Fenster beschädigen, können Sie dafür haftbar gemacht werden.

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Fazit

Ein kaputtes Fenster in der Mietwohnung kann zu einem komplexen Problem werden. Wichtig ist, dass Sie wissen, wer für die Reparatur verantwortlich ist und was Ihre Haftpflichtversicherung abdeckt.

Im Zweifelsfall sollten Sie immer einen Experten zu Rate ziehen. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten als Mieter kennen und angemessen handeln.