Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die speziell für Bauherren konzipiert wurde. Sie deckt Schäden ab, die während der Bauphase auf dem Grundstück des Bauherrn entstehen können. Doch was genau ist versichert? In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich beantworten.

Grundlegende Deckung der Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt in erster Linie Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch die Baumaßnahmen entstehen können. Dies umfasst beispielsweise Schäden, die durch herabfallende Gegenstände oder unzureichend gesicherte Baustellen verursacht werden.

Zudem sind auch Schäden versichert, die durch den Einsatz von Baumaschinen, Geräten und Werkzeugen entstehen können. Dies gilt sowohl für Schäden, die direkt auf der Baustelle entstehen, als auch für solche, die in der unmittelbaren Umgebung auftreten.

Personenschäden

Personenschäden sind Schäden, die einer Person durch die Baumaßnahmen zugefügt werden. Dies kann beispielsweise ein Unfall sein, bei dem eine Person durch herabfallende Gegenstände verletzt wird. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen für die Behandlungskosten auf und leistet gegebenenfalls auch Schmerzensgeld.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die den Bauarbeitern selbst zugefügt werden. Für diese Fälle ist eine separate Unfallversicherung erforderlich.

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Sachschäden

Sachschäden sind Schäden, die an den Eigentum Dritter durch die Baumaßnahmen verursacht werden. Dies kann beispielsweise ein Schaden an einem Nachbargebäude sein, der durch herabfallende Gegenstände verursacht wird. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Wartung entstehen. Für diese Fälle ist eine separate Gebäudeversicherung erforderlich.

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind Schäden, die nicht direkt mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen, aber dennoch durch die Baumaßnahmen verursacht werden. Dies kann beispielsweise ein entgangener Gewinn sein, der dadurch entsteht, dass ein Geschäft aufgrund von Bauarbeiten nicht betrieben werden kann. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen für den entstandenen finanziellen Verlust auf.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch Verzögerungen im Bauablauf entstehen. Für diese Fälle ist eine separate Bauleistungsversicherung erforderlich.

Zusätzliche Deckungsoptionen der Bauherrenhaftpflicht

Neben der grundlegenden Deckung bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch eine Reihe von zusätzlichen Deckungsoptionen an. Diese können je nach Bedarf des Bauherrn hinzugefügt werden und erweitern den Versicherungsschutz um spezielle Risiken, die mit bestimmten Bauvorhaben verbunden sind.

Zu den zusätzlichen Deckungsoptionen gehören beispielsweise die Absicherung gegen Umweltschäden, die Deckung von Schäden durch Naturgefahren oder die Absicherung gegen Schäden, die durch den Einsatz von Subunternehmern verursacht werden.

Umweltschäden

Umweltschäden sind Schäden, die der Umwelt durch die Baumaßnahmen zugefügt werden. Dies kann beispielsweise eine Verschmutzung des Grundwassers durch auslaufende Baustoffe sein. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen für die Kosten der Schadensbehebung aufkommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch vorsätzliche Umweltverschmutzung verursacht werden. Für diese Fälle ist eine separate Umwelthaftpflichtversicherung erforderlich.

Schäden durch Naturgefahren

Schäden durch Naturgefahren sind Schäden, die durch Naturereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Erdbeben verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen für die Kosten der Schadensbehebung aufkommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch vorhersehbare Naturgefahren verursacht werden. Für diese Fälle ist eine separate Elementarschadenversicherung erforderlich.

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Schäden durch Subunternehmer

Schäden durch Subunternehmer sind Schäden, die durch die Arbeit von Subunternehmern verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen für die Kosten der Schadensbehebung aufkommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch mangelhafte Arbeit von Subunternehmern verursacht werden. Für diese Fälle ist eine separate Gewährleistungsversicherung erforderlich.

Fazit

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Bauherren gegen eine Vielzahl von Risiken, die während der Bauphase entstehen können. Sie deckt sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch die Baumaßnahmen entstehen können, als auch spezielle Risiken wie Umweltschäden, Schäden durch Naturgefahren oder Schäden durch Subunternehmer.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht alle Risiken abdeckt. Für bestimmte Risiken, wie beispielsweise Schäden durch normale Abnutzung, Verzögerungen im Bauablauf oder mangelhafte Arbeit von Subunternehmern, sind separate Versicherungen erforderlich.