Die Leitungswasserversicherung ist eine wichtige Absicherung für Haus- und Wohnungsbesitzer. Sie deckt Schäden ab, die durch auslaufendes Leitungswasser entstehen. Doch was ist eigentlich nicht versichert? In diesem Beitrag gehen wir auf die Details ein.
Grundlagen der Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung und kommt für Schäden auf, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden. Sie deckt sowohl die Kosten für die Reparatur der beschädigten Teile als auch die Kosten für die Beseitigung der Wasserschäden ab.
Die Versicherung greift in der Regel bei Schäden durch Rohrbruch, Frostschäden an Rohren und Wasseraustritt aus Heizungsanlagen. Doch nicht alle Wasserschäden sind durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt.
Ausnahmen und Einschränkungen
Während die Leitungswasserversicherung eine Vielzahl von Schäden abdeckt, gibt es dennoch einige Ausnahmen und Einschränkungen. So sind beispielsweise Schäden durch Hochwasser, Sturmfluten oder Grundwasser in der Regel nicht versichert.
Des Weiteren sind Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Wartung von Wasserleitungen entstehen, oft ausgeschlossen. Auch Schäden durch Wasser, das aus Aquarien oder Wasserbetten austritt, sind in der Regel nicht versichert.
Was ist nicht versichert?
Es gibt eine Reihe von Schäden, die von der Leitungswasserversicherung nicht abgedeckt werden. Diese umfassen unter anderem:
- Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen
- Schäden durch Grundwasser oder Sturmfluten
- Schäden durch unsachgemäße Installation oder Wartung von Wasserleitungen
- Schäden durch Wasser, das aus Aquarien oder Wasserbetten austritt
Hochwasser und Überschwemmungen
Die Leitungswasserversicherung deckt keine Schäden ab, die durch Hochwasser oder Überschwemmungen verursacht werden. Für solche Schäden ist eine separate Elementarschadenversicherung erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch Schäden durch Rückstau von Wasser aus dem Kanalnetz in der Regel nicht von der Leitungswasserversicherung abgedeckt werden. Für solche Schäden ist eine zusätzliche Rückstauversicherung notwendig.
Grundwasser und Sturmfluten
Schäden durch Grundwasser oder Sturmfluten sind ebenfalls nicht durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Versicherung, die Elementarschadenversicherung, erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch Schäden durch eindringendes Wasser durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen in der Regel nicht von der Leitungswasserversicherung abgedeckt werden.
Unsachgemäße Installation oder Wartung
Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Wartung von Wasserleitungen entstehen, sind in der Regel nicht durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt. Dies gilt insbesondere, wenn die Arbeiten von nicht qualifizierten Personen durchgeführt wurden.
Es ist daher wichtig, dass Wasserleitungen immer von qualifizierten Fachleuten installiert und gewartet werden. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht leistet.
Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten
Schäden durch Wasser, das aus Aquarien oder Wasserbetten austritt, sind in der Regel nicht durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt. Für solche Schäden ist in der Regel eine separate Versicherung erforderlich.
Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf eines Aquariums oder eines Wasserbettes über die Versicherungsbedingungen zu informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
Fazit
Die Leitungswasserversicherung ist eine wichtige Absicherung für Haus- und Wohnungsbesitzer. Sie deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden können. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.
Es ist daher wichtig, sich vor Abschluss einer Leitungswasserversicherung genau über die Versicherungsbedingungen zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen.
