Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Aspekt in der Finanzplanung von Hausbesitzern. Sie bietet Schutz vor finanziellen Verlusten durch Schäden an der Immobilie. Aber wussten Sie, dass Sie Ihre Gebäudeversicherung in der Steuererklärung geltend machen können? In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie dies tun können und welche Aspekte Sie dabei beachten sollten.
Was ist eine Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt, ist eine Versicherung, die Schäden am Gebäude abdeckt. Sie kommt für Kosten auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Risiken entstehen können. Die Gebäudeversicherung ist in Deutschland für Hausbesitzer nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von vielen Kreditinstituten als Sicherheit verlangt.
Die Prämien für die Gebäudeversicherung können je nach Lage, Bauart und Ausstattung des Gebäudes sowie dem gewählten Versicherungsumfang stark variieren. Es ist daher ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich ausführlich beraten zu lassen.
Gebäudeversicherung in der Steuererklärung
Die Kosten für die Gebäudeversicherung können in der Steuererklärung als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dies hängt davon ab, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird.
Wird das Gebäude vermietet, können die Kosten für die Gebäudeversicherung als Werbungskosten in voller Höhe abgesetzt werden. Bei selbst genutzten Gebäuden können die Kosten für die Gebäudeversicherung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Hierbei können jedoch nur 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 20.000 Euro, abgesetzt werden.
Wie setzt man die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung ab?
Um die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung abzusetzen, müssen Sie die Kosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) oder in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) angeben. Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden in der Regel in der Zeile „Sonstige unbeschränkt abziehbare Werbungskosten“ oder „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ eingetragen.
Es ist wichtig, dass Sie die Belege für die gezahlten Versicherungsprämien aufbewahren, da das Finanzamt diese unter Umständen einsehen möchte. Zudem sollten Sie beachten, dass nur die tatsächlich gezahlten Beiträge abzugsfähig sind. Eventuelle Erstattungen durch die Versicherung müssen daher von den abzugsfähigen Kosten abgezogen werden.
Wichtige Aspekte bei der Absetzung der Gebäudeversicherung
Es gibt einige wichtige Aspekte, die Sie bei der Absetzung der Gebäudeversicherung in der Steuererklärung beachten sollten. Zum einen ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung entstehen, steuerlich absetzbar sind. So können beispielsweise Selbstbeteiligungen im Schadensfall nicht abgesetzt werden.
Zum anderen sollten Sie beachten, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung nur dann abgesetzt werden können, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden. Vorauszahlungen für zukünftige Jahre können daher nicht geltend gemacht werden. Zudem müssen die Kosten im Jahr der Zahlung angegeben werden.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Bei einem Eigentümerwechsel während des Steuerjahres können beide Eigentümer die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig absetzen. Der alte Eigentümer kann die Kosten für den Zeitraum bis zum Verkauf absetzen, der neue Eigentümer die Kosten ab dem Kaufdatum.
Es ist jedoch wichtig, dass der neue Eigentümer die Gebäudeversicherung tatsächlich übernimmt und die Prämien zahlt. Andernfalls kann er die Kosten nicht absetzen.
Zusammenfassung
Die Gebäudeversicherung bietet wichtigen Schutz für Hausbesitzer und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei können die Kosten entweder als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, je nachdem, ob das Gebäude vermietet oder selbst genutzt wird.
Es ist wichtig, die Belege für die gezahlten Prämien aufzubewahren und nur die tatsächlich gezahlten Kosten geltend zu machen. Bei einem Eigentümerwechsel können beide Eigentümer die Kosten anteilig absetzen.
