Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für jeden Hausbesitzer. Doch kann man diese Versicherung auch von der Steuer absetzen? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Gebäudeversicherung absetzen.

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt, ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Haus abdeckt. Sie kommt für Kosten auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Gefahren entstehen können.

Die Gebäudeversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von vielen Kreditinstituten bei der Vergabe von Immobilienkrediten verlangt. Sie dient dem Schutz des Eigentums und kann im Schadensfall hohe Kosten abdecken.

Bis zu 90% bei einem Versicherungswechsel sparen?

Jetzt vergleichen

Kann man die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Die Frage, ob man die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Die Gebäudeversicherung kann als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Werbungskosten abgesetzt werden.

Als haushaltsnahe Dienstleistung kann die Gebäudeversicherung von Eigentümern abgesetzt werden, die ihr Haus selbst bewohnen. Als Werbungskosten kann sie von Vermietern abgesetzt werden, die ihre Immobilie vermieten.

Absetzen als haushaltsnahe Dienstleistung

Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, können Sie die Gebäudeversicherung als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Dabei können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, geltend machen.

Um die Gebäudeversicherung absetzen zu können, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Sie müssen außerdem eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis vorlegen können.

Absetzen als Werbungskosten

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie die Gebäudeversicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei können Sie die gesamten Kosten geltend machen.

Um die Gebäudeversicherung absetzen zu können, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Sie müssen außerdem eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis vorlegen können.

Was muss man beachten?

Wenn Sie die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. Zunächst einmal müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Sie sollten außerdem alle Belege und Rechnungen aufbewahren, da das Finanzamt diese eventuell prüfen möchte.

Des Weiteren sollten Sie beachten, dass Sie die Gebäudeversicherung nur dann von der Steuer absetzen können, wenn Sie die Kosten nicht bereits anderweitig geltend gemacht haben. Wenn Sie die Kosten zum Beispiel bereits als Betriebsausgaben abgesetzt haben, können Sie sie nicht noch einmal als haushaltsnahe Dienstleistung oder Werbungskosten absetzen.

Bis zu 90% bei einem Versicherungswechsel sparen?

Jetzt vergleichen

Fazit

Die Gebäudeversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Ob und in welcher Höhe Sie die Kosten absetzen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Rechnungen aufbewahren und die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Gebäudeversicherung absetzen können, sollten Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt um Rat fragen. Sie können Ihnen dabei helfen, die richtigen Angaben zu machen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.