Die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung absetzbar ist, beschäftigt viele Hausbesitzer. In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich behandeln und dabei auch auf einige verwandte Themen eingehen.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Haus abdeckt. Sie kommt für Kosten auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen können. In einigen Tarifen sind auch weitere Gefahren wie beispielsweise Überschwemmungen abgedeckt.

Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe und das Alter des Hauses, die verwendeten Baumaterialien und die Region, in der das Haus steht.

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Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Die kurze Antwort auf die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, lautet: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Im Allgemeinen können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten oder als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden.

Werbungskosten sind Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Vorweggenommene Werbungskosten sind Ausgaben, die in einem Jahr anfallen, in dem noch keine Einnahmen erzielt werden, aber in Erwartung zukünftiger Einnahmen getätigt werden.

Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten

Wenn Sie Ihr Haus vermieten, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Teil Ihres Hauses vermieten. In diesem Fall können Sie die Kosten anteilig absetzen.

Es ist wichtig, dass Sie die Belege für die Versicherungsbeiträge aufbewahren, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.

Wohngebäudeversicherung als vorweggenommene Werbungskosten

Wenn Sie planen, Ihr Haus in Zukunft zu vermieten, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie glaubhaft machen können, dass Sie ernsthafte Vermietungsabsichten haben.

Auch in diesem Fall sollten Sie die Belege für die Versicherungsbeiträge aufbewahren.

Wohngebäudeversicherung und Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Sie wurde allerdings zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wer vor diesem Stichtag eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, kann die Eigenheimzulage noch für maximal acht Jahre erhalten.

Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung können nicht von der Eigenheimzulage abgezogen werden. Sie können jedoch unter Umständen als Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, wie oben beschrieben.

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Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist steuerlich absetzbar, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn Sie Ihr Haus vermieten oder planen, es in Zukunft zu vermieten, können Sie die Kosten für die Versicherung als Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.

Es ist wichtig, dass Sie die Belege für die Versicherungsbeiträge aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Kosten absetzen können, sollten Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt um Rat fragen.