Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung. Sie bietet Schutz für die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers. Doch wie verhält es sich mit dem Suizid? In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Thema Risikolebensversicherung und Suizid beschäftigen.

Grundlagen der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die im Todesfall eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Sie dient in erster Linie der Absicherung von finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise einem Immobilienkredit.

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, bei der ein Sparanteil enthalten ist, handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um eine reine Todesfallversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme nur im Todesfall ausgezahlt wird und es keine Auszahlung gibt, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag überlebt.

Leistungen und Bedingungen

Die Höhe der Versicherungssumme sowie die Laufzeit des Vertrages können individuell festgelegt werden. In der Regel wird die Versicherungssumme so gewählt, dass sie ausreicht, um die finanziellen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers im Todesfall abzudecken.

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Die Risikolebensversicherung zahlt unabhängig von der Todesursache, solange der Tod während der Vertragslaufzeit eintritt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Eine dieser Ausnahmen kann der Suizid sein.

Risikolebensversicherung und Suizid

Ob eine Risikolebensversicherung im Falle eines Suizids leistet, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Vertrages ab. In der Regel gibt es eine sogenannte Wartezeit, auch Karenzzeit genannt. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre ab Vertragsbeginn.

Das bedeutet, dass die Versicherung im Falle eines Suizids innerhalb dieser Wartezeit keine Leistung erbringt. Nach Ablauf dieser Frist wird jedoch auch im Falle eines Suizids die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Wartezeit und ihre Bedeutung

Die Wartezeit dient dem Schutz der Versicherungsgesellschaft. Sie soll verhindern, dass eine Person eine Risikolebensversicherung abschließt, mit der Absicht, kurz darauf Suizid zu begehen und so die Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wartezeit nur für den Suizid gilt. Tritt der Tod durch eine andere Ursache innerhalb der Wartezeit ein, leistet die Versicherung in der Regel trotzdem.

Was passiert nach Ablauf der Wartezeit?

Nach Ablauf der Wartezeit zahlt die Risikolebensversicherung auch im Falle eines Suizids die vereinbarte Versicherungssumme aus. Es gibt jedoch einige Faktoren, die die Auszahlung beeinflussen können.

Zum einen muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Suizids bei vollem Bewusstsein gewesen sein. Das bedeutet, dass er die Folgen seines Handelns vollständig verstanden hat. Ist dies nicht der Fall, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Zum anderen kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn der Suizid auf eine vorsätzliche Handlung zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Suizid geplant hat und dies auch nachweisbar ist.

Die Rolle des Gutachters

In strittigen Fällen kann die Versicherung einen Gutachter beauftragen, um die Umstände des Todes zu klären. Der Gutachter prüft, ob der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Suizids bei vollem Bewusstsein war und ob der Suizid vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Die Entscheidung des Gutachters kann einen erheblichen Einfluss auf die Auszahlung der Versicherungssumme haben. Es ist daher ratsam, sich in solchen Fällen an einen unabhängigen Versicherungsberater oder einen Anwalt zu wenden.

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Zusammenfassung und Fazit

Die Risikolebensversicherung bietet einen wichtigen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen. Sie zahlt unabhängig von der Todesursache, solange der Tod während der Vertragslaufzeit eintritt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, zu denen auch der Suizid zählen kann.

Ob eine Risikolebensversicherung im Falle eines Suizids leistet, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Vertrages ab. In der Regel gibt es eine Wartezeit von zwei Jahren, in der bei Suizid keine Leistung erbracht wird. Nach Ablauf dieser Frist wird jedoch auch im Falle eines Suizids die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Es ist daher wichtig, sich vor Abschluss einer Risikolebensversicherung genau über die Bedingungen und Leistungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.